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   BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21   

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https://dejure.org/2023,38288
BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21 (https://dejure.org/2023,38288)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21 (https://dejure.org/2023,38288)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 2 BvR 2143/21 (https://dejure.org/2023,38288)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 S 1 InsO, § 16 InsO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • IWW

    § 16 InsO
    Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags; Zulässigkeitsvoraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen den Eröffnungsbeschluss bei schlechthin unhaltbarer Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG ) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14 , 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG ) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14 , 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2024, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04 - sei bei einer Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss maßgeblich, ob im Zeitraum der Eröffnungsentscheidung ein Eröffnungsgrund gemäß § 16 InsO vorliege.

    Begründet ist der Insolvenzantrag, wenn gemäß § 16 InsO ein Eröffnungsgrund gegeben ist, im Falle eines Gläubigerantrags also Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) zur Überzeugung des Gerichts im Zeitpunkt der Eröffnung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04 -, juris, Rn. 8).

    Die bereits im Beschluss vom 11. Dezember 2020 genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04 - betrifft allein die Frage, ob im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung bei der Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrunds (§ 16 InsO), also für die Begründetheit des Antrags, auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz oder - so der Bundesgerichtshof - auf den Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung unter Berücksichtigung von neuem Vorbringen in der Beschwerdeinstanz abzustellen ist.

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6 und Rn. 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.; Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.; Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26; Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Beschluss über die Anhörungsrüge dazu führt, dass bereits der Zugang zum Anhörungsrügeverfahren verwehrt wird (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Beschluss über die Anhörungsrüge dazu führt, dass bereits der Zugang zum Anhörungsrügeverfahren verwehrt wird (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

    Keine eigenständige Beschwer liegt hingegen vor, wenn der Beschwerdeführer lediglich die unterbliebene Korrektur und Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Keine eigenständige Beschwer liegt hingegen vor, wenn der Beschwerdeführer lediglich die unterbliebene Korrektur und Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Keine eigenständige Beschwer liegt hingegen vor, wenn der Beschwerdeführer lediglich die unterbliebene Korrektur und Perpetuierung vorangegangener Grundrechtsverstöße rügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 54; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 1154/21 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 1154/21 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

  • BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 1154/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08

    Berücksichtigung neuen Vorbringens des Insolvenzschuldners zum Vorliegen der

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